Fälschlicherweise ist in diesen Tage immer wieder von der Pflicht zu Winterreifen die Rede. Richtig ist, „bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“, wie es in einer Ergänzung der Straßeverkehrsordnung heißt. Hersteller von Autoreifen und Reifendienste reiben sich die Hände, denn seit dem 1. Januar 2006 werden für Autofahrer, die mit Sommerreifen herumschlittern bis zu 40 Euro Bußgeld fällig. Das treibt den Händlern reihenweise die Kundschaft in die Läden. Eine formale Pflicht zu Winterreifen gibt es aber weiterhin nicht. Der ADAC weist außerdem darauf hin, dass mit der Änderung im Schadensfall stärker als bisher versicherungsrechtliche Nachteile drohen. Die Kaskoversicherung kann jetzt die Leistung verweigern, wenn der Unfall auf die falsche Bereifung zurückzuführen ist, denn dies stellt eine grobe Fahrlässigkeit dar.
Sommerreifen aber auch abgefahrene Winter- oder Ganzjahresreifen sind bei geschlossener Schneedecke grundsätzlich ungeeignet, da der Bremsweg damit extrem lang wird. Auf der sicheren Seite ist, wer auf winterlichen Straßen mit Winter- oder Ganzjahresreifen mit mindestens vier Millimetern Profiltiefe unterwegs ist. Wer neue Reifen kauft sollte auf das Schneeflockensymbol achten. Im Gegensatz zu der Bezeichnung „M&S-Reifen“, die Hersteller ohne Grundlagen auf dem Reifen anbringen können, ist die Schneeflocke ein amtliches Symbol, dem ein Test zugrunde liegt. Wird der bestanden, darf der Reifen das Schneeflockensymbol auf der Flanke tragen und ist definitiv wintertauglich.
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